Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Rahmenbedingungen für Recruiting, Vermittlung und B2B-Zusammenarbeit.
Rahmenbedingungen für Recruiting-, Vermittlungs- und damit verbundene B2B-Leistungen von Balkan Personal.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Balkan Personal gegenüber Unternehmen und sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vermittlungsvertrag oder einer sonstigen Individualvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Vertragsgegenstand
Balkan Personal erbringt – je nach Beauftragung – Leistungen in den Bereichen internationale Rekrutierung, Direktvermittlung, Kandidatensuche, Vorauswahl, Prozesskoordination und damit verbundene Beratungs- oder Organisationsleistungen. Art und Umfang ergeben sich aus dem konkreten Auftrag.
3. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt durch individuelle Beauftragung, schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots oder durch eine anderweitig eindeutig dokumentierte Vereinbarung zustande.
4. Leistungsumfang und Recruiting-Prozess
Balkan Personal schuldet die vereinbarten Recruiting- und Vermittlungsleistungen, jedoch keinen bestimmten arbeitsrechtlichen, behördlichen oder wirtschaftlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Kandidatenverfügbarkeit, Einreise, Anerkennung, behördliche Entscheidungen und tatsächlicher Arbeitsbeginn können von Umständen außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs abhängen.
5. Direktvermittlung
Bei Direktvermittlung wird eine unmittelbare Beschäftigung zwischen Auftraggeber und Kandidat angestrebt. Auswahlkriterien, Vermittlungshonorar, Fälligkeit, etwaige Ersatzregelungen oder sonstige Erfolgsbedingungen richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
6. Internationale Rekrutierung
Bei internationaler Rekrutierung können zusätzliche Schritte wie Dokumentenprüfung, Sprachstand, Qualifikationsabgleich, Anerkennung, Visa- oder Einreiseprozesse erforderlich sein. Soweit solche Leistungen Teil des Auftrags sind, werden Zuständigkeiten und Umfang individuell festgelegt.
7. Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung wird nur innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen umgesetzt. Soweit die konkrete Leistung über einen entsprechend berechtigten Partner erfolgt, ist dieser Partner Vertragspartner für die Arbeitnehmerüberlassung; maßgeblich sind dessen Erlaubnisse, Vertragsunterlagen und die konkrete rechtliche Konstellation. Balkan Personal behauptet nicht allein aufgrund der Darstellung auf dieser Website, selbst Verleiher im Sinne des AÜG zu sein.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für eine zielgerichtete Suche und Bewertung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere Tätigkeitsprofil, Qualifikationsanforderungen, Arbeitsort, Arbeitszeitmodell, Vergütungsrahmen, Starttermin und sonstige für Kandidaten wesentliche Bedingungen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
9. Kandidatenprofile und Entscheidungen
Übermittelte Profile beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Der Auftraggeber bleibt für die eigene Auswahlentscheidung, Interviews, arbeitsvertragliche Prüfung und Eignungsentscheidung verantwortlich. Offensichtliche Unstimmigkeiten sollen Balkan Personal zeitnah mitgeteilt werden.
10. Vergütung und Fälligkeit
Vergütung, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit und gegebenenfalls erfolgsabhängige Bestandteile ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
11. Aufwendungen und Zusatzleistungen
Besondere Zusatzleistungen, externe Gebühren, Übersetzungen, behördliche Kosten, Reise- oder Dokumentenkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder der Auftraggeber eine entsprechende Leistung ausdrücklich beauftragt hat.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen sowie Kandidaten- und Kontaktdaten vertraulich. Personenbezogene Daten dürfen nur für den vereinbarten Recruiting- oder Beschäftigungszweck und im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht verarbeitet werden.
13. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in gesetzlich zwingenden Fällen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
14. Höhere Gewalt und externe Verfahren
Verzögerungen durch Behörden, Botschaften, Anerkennungsstellen, Verkehrs- oder Reisebeschränkungen, Streiks, Ausfälle externer Systeme, Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs verlängern vereinbarte Zeitpläne angemessen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
15. Laufzeit und Beendigung
Laufzeit, Kündigungsfristen und Beendigungsrechte ergeben sich aus dem individuellen Auftrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.